1972 schloss die Generalkonferenz der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, das 1975 in Kraft trat. Hintergrund des Übereinkommens war die Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher der ganzen Menschheit erhalten werden müssen. Ende August 2010 umfasste das Welterbe weltweit 704 Kulturdenkmäler und 180 Naturdenkmäler. Seit 1992 gehören auch Dokumente, seit 2001 auch immaterielle Kulturgüter zum Welterbe. |