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UNESCO-Welterbe
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UNESCO-Welterbe

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Von außergewöhnlicher Bedeutung(+)
1972 schloss die Generalkonferenz der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, das 1975 in Kraft trat. Hintergrund des Übereinkommens war die Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher der ganzen Menschheit erhalten werden müssen. Ende August 2010 umfasste das Welterbe weltweit 704 Kulturdenkmäler und 180 Naturdenkmäler. Seit 1992 gehören auch Dokumente, seit 2001 auch immaterielle Kulturgüter zum Welterbe.
Kultur- und Naturerbe in Deutschland(+)
In Deutschland sind bislang 31 Kultur- und zwei Naturdenkmäler zum Welterbe erklärt worden, 12 Kulturdenkmäler und ein Naturdenkmal befinden sich auf der so genannten Tentativliste. Die Anträge auf Ernennung zum UNESCO-Welterbe stellen die Bundesländer. Die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal wurde 2009 wegen des Baus einer Straßenbrücke aus der Liste gestrichen.
Weltdokumentenerbe in Deutschland(+)
Im Weltdokumentenerbe ist Deutschland bislang mit elf Einträgen vertreten, darunter eine Gutenberg-Bibel, Goethes literarischer Nachlass, die Handschrift zu Beethovens 9. Sinfonie und der Stummfilmklassiker Metropolis von Fritz Lang.





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UNESCO-Welterbestätten Deutschl. e.V.(+)
Kornmarkt 6
06484 Quedlinburg
Tel. +49 (0)3946 811253
www.unesco-welterbe.de
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